09.06.2003

Hohe Resonanz bestätigt, das Vertrauen des Gemeindekirchenrates Schleife. Mit 71 Gottesdienstbesuchern, haben selbst die kühnsten Träumer nicht gerechnet - auch die Jugend war vertreten. Am Pfingstmontag wurde nach 3 Jahren zum ersten mal wieder ein sorbisch-deutscher Abendmahlsgottesdienst gefeiert. Der am Sonntag Exaudi in sein Amt eingeführte sorbische Superintendent Jan Mahling hielt die Predigt und verwaltete das Abendmahl. Bei der Gottesdienstgestaltung wurde er von Pfarrerin Ulrike Menzel und von Gemeindegliedern unterstützt.

27.04.2003

Unser letzter"Sorbischer Gemeindenachmittag". Wir trafen uns um 14:30 Uhr. Mit modernen Mitteln - Overheadprojektor, Folien, Video und Diashow wurde ein interessanter Nachmittag gestaltet. Mehr davon steht auf der Vorseite im Schleifer Sorbisch.

29.03.2003

Der sorbische Gemeindeverband hat sich konstituiert. Pfarrer Jan Mahling wurde zum Vorsitzenden gewählt. Zwischenzeitlich ist auch seine Beauftragung zum Sorbischen Superintendenten erfolgt. Seine Einführung erfolgt in einem Gottesdienst am 01.06.03 um 14:00 Uhr in St. Michael in Bautzen.

04.01.2003

An diesem Tage traf sich der sorbische Gemeindeverband in Bautzen zu seiner in dieser Form letzten Sitzung. Mit dem Beschluß des Sorbengesetzes durch die Landessynode der Kirche von Lutherisch Sachsen, hatte die Versammlung, gemäß Anhörungsrecht darüber zu entscheiden, ob sie der Empfehlung des Landeskirchenamtes folgen könnte, Herr Pfarrer Jan Mahling für das Amt der sorbischen Superintendenten berufen zu lassen. Natürlich wurde ein einstimmiges Votum abgegeben. Nunmehr wird die Kirchenleitung alle weiteren Schritte einleiten damit die Berufung umgesetzt wird. Wir hoffen, dass dies noch im April erfolgen kann.

Darüber hinaus wurde zur Kenntnis genommen, dass nunmehr jede Kirchgemeinde im sorbischen Siedlungsgebiete zwei Vertreter in den sorbischen Gemeindeverband entsenden kann. Dann erfolgt ein erstes Zusammentreffen, damit die mögliche Berufung weiterer 5 Sorben umgesetzt werden kann. - Auch wurden erste Vorstellungen für die Überarbeitung der derzeitigen Kirchenverfassung zu Papier gebracht.

Die Sächsische Landeskirche hat sich auch an die Kirche der EKsOL gewandt, um deren Votum zur Auslegung von Paragraph 6 abzufragen, bzw. weitere Detailfragen bereits zu klären. An dieser Antwort wird gegenwärtig gearbeitet.

17.11.2002

Im neuen Entwurf der Grundordnung ist ein gesonderter Artikel für die Anwendung der sorbischen Sprache im Gottesdienst und in der Gemeindearbeit enthalten. Für manche etwas zu wenig! Anfangs war ich nicht deren Meinung, denn was haben wir denn zur Zeit:

  1. Einen Absatz im einem Artikel, der die Anwendung der Muttersprache regelt. Dabei ist noch nicht einmal der Begriff "sorbisch" verwendet! Also eine Regelung, die sich eigentlich erledigt hatte, denn wer ist denn noch Muttersprachler! Leider nur noch sehr wenige. Allen, die heute die sorbische Sprache erlernt hatten, wäre der Zugang verwehrt geblieben. Damit ist gerade diese Neuregelung der eigentliche Durchbruch!
  2. Wir haben ein Kirchengesetz von 1951, welches die Vertretung sorbischer Interessen regeln sollte. Leider wurde es gar nicht so richtig umgesetzt. Es blieb bei Ansätzen. Lediglich die Institution des "Sorbischen Gemeindedienstes" blieb erhalten. Hier müßte dringend eine Anpassung erfolgen. Wichtig ist, dass wir unsere Forderungen im Einigungsvertrag wiederfinden!
  3. Seit 1985 erfolgte über einen Vertrag zwischen der EKsOL und der Sorbische Suptur Bautzen, die Absicherung sorbischer Gemeindearbeit in unserer Landeskirche. Dieser Vertrag war auf die Person des sorbischen Superintendenten geschlossen worden. Dieser ist seit 1. Mai im verdienten Ruhestand. Der Vertrag wurde bislang nicht weitergeschrieben Aber nun hat ja die sächsische Landessynode das Sorbengesetz geändert. Zwar gegen den Willen der Sorben, aber unter dem Druck der Öffentlichkeit, viele Positionen wieder aufgegeben. (siehe unten)

 

11. Kirchengesetz über die kirchliche Vertretung des sorbischen Bevölkerungsteils der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (Sorbengesetz - SorbG)
Durch das vorliegende Gesetz bleibt die Landeskirche weiterhin in der Pflicht, sich um die Belange der Sorben zu kümmern, so der Berichterstatter.
Grund für die Novellierung des Sorbengesetzes von 1949 war eine entsprechende Initiative des Sorbischen Kirchgemeindeverbandes. Aktuell wurden die Fragen um eine gesetzliche Neuregelung durch das Ausscheiden des Sorbischen Superintendenten in den Ruhestand Anfang des Jahres. Seit dieser Zeit kam es zu verschiedentlichen Gesprächen mit sorbischen Vertretern, um eine möglichst große Interessenübereinstimmung zu erreichen.
An die Stelle einer Anzahl konkret bestimmter Kirchgemeinden tritt bei diesem Gesetz das "sorbische Siedlungsgebiet", wie es im Sächsischen Sorbengesetz vom 31.März 1999 festgelegt wurde. Wer sich in diesem Gebiet zum sorbischen Volk zugehörig fühlt und sich dazu bekennt, wird vom Sorbischen Kirchgemeindeverband als Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten. Die Aufgabenbeschreibung des Sorbischen Superintendenten bleibt weiterhin eng an die Interessen der Sorben gebunden. Nach dem Gesetz heißt es: "Der Sorbische Superintendent träg die Verantwortung für die seelsorgerliche Betreuung der dem sorbischen Bevölkerungsteil angehörenden oder sorbischen Gottesdienst haltenden Pfarrer und Kandidaten. ... Er hat dort das kirchliche Leben zu fördern und zu beaufsichtigen, soweit es sich um den sorbischen Bevölkerungsteil und um die Durchführung von Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen in sorbischer Sprache handelt."
In der Diskussion wurde auf eine Richtlinie von 1984 aufmerksam gemacht, wo weite Teile der dortigen Bestimmungen und der daraus abgeleiteten Praxis in das vorliegende Gesetz aufgenommen worden ist.
Eine Abänderung aufgrund einer zuletzt durch die sorbische Vertretung eingegangenen Anregung erfuhr der § 1 Absatz 5 durch die Synodalen dahingehend, dass bei der Zusammensetzung des Sorbischen Kirchgemeindeverbandes die Ziffer 3 mit folgendem Inhalt angefügt wird: "3. bis zu fünf weitere zum Kirchenvorsteher wählbare sorbischer Kirchgemeindeglieder, die von den unter Ziffer 1 und 2 genannten Mitgliedern berufen werden".

 

Wen es interessiert, zu erfahren, wie sich die bisherige Arbeit auf sorbischem Gebiet gestaltet hat, der kann weiterschalten

erstellt: 25.08.02
last update: 15.06.2003